Infomail an BI
Hallo BI Pro Opel-Altwerk und Interessierte,
wie bekannt stand in der Stadtverordnetenversammlung letzten Donnerstag die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans (B-Plan) für die Opel-Altwerksbereiche A bis D, also den denkmalgeschützten Kern auf der Tagesordnung.
Die BI hatte Verfahren und Inhalte in einer Presseerklärung (http://www.pro-opel-altwerk.de/ ) kritisiert. Nun kam es in der Stadtverordnetenversammlung zwar (noch?) nicht zu einem von der BI geforderten Beschluss, den Entwurf vor der 4-wöchigen Offenlegung (BauGB §3 (2) ) als Vor-Entwurf in einer Phase der „frühzeitigen Beteiligung“ (BauGB §3 (1) ) zur öffentlichen Diskussion und Bearbeitung zu stellen (diese Forderung wurde von der Fraktion Die Linke/Liste Solidarität in einem Änderungsantrag eingebracht, der aber nicht abgestimmt wurde). Aber es kam auch nicht zum Offenlegungsbeschluss (wie frau/man es der missverständlichen Formulierung „beschlossene Bauleitplanung“ im Rüsselsheimer Echo (http://www.echo-online.de/region/ruesselsheim/Mindestens-15-Prozent-fuer-Wohnen;art1232,4948350 ) entnehmen könnte. SPD+Grüne brachten zur Sitzung einen Änderungsantrag ein, der eine Untergrenze für Wohnbebauung vorsieht. Nach mehreren Sitzungsunterbrechungen zur Findung einer geeigneten Formulierung wurde mehrheitlich beschlossen:
„Der Magistrat wird beauftragt, bis zu einer möglichst zeitnahem Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Bereich „Wohnen“ im B-Plan verbindlich einzuarbeiten, der sich an einer Zielvorgabe von 15% der gesamten Geschossfläche des im Bebauungsplan 144 beplanten Gebiets orientiert“. In der ursprünglich vorgelegten Formulierung war noch die Rede davon, dass diese Mindestanforderung für die Wohnbebauung allein im Bereich C+D zu realisieren ist, der Bereich A+B, in dem weiterhin das 100-Geschäfte Einkaufszentrum geplant ist, davon also unbehelligt bleibt. Ist wohl in der Hektik der Pausenberatungen verloren gegangen, da aber der Magistrat nun den Bereich aussuchen soll, wird sich daran wohl nichts ändern.
Die Konzeption der BI für ein „Altwerk-Quartier“ (http://www.pro-opel-altwerk.de/news/articles/BI_Brosch%C3%BCre.html ) sieht ja statt des Einkaufszentrums im Bereich A+B eine vielfältige Nutzung mit hohem Wohnanteil vor. Auch die 2006 im Auftrag der Stadt durch ein Architekturbüro entwickelten Konzeptvarianten zur Neunutzung der Gebäude sehen einen –jeweils unterschiedlichen - hohen Wohnanteil vor (http://www.pro-opel-altwerk.de/news/articles/H%C3%B6hmann_-_Alternativnutzungen.html ).
Zur Formulierung im Kommentar von Frau Groth in der Main-Spitze, der „Wunsch nach Wohnbebauung“ sei „am Donnerstag aus heiterem Himmel“ auf die „massiv vor den Kopf gestoßenen Investoren“ hernieder gekommen, einige Informationen:
Im B-Plan von 2008 (im Oktober 2008 als Satzung verabschiedet) zu dem der jetzt vorgelegte Plan ja als geänderte Fassung definiert wurde, heißt es:
Die Investorengruppe „hat die Absicht, auf diesem Teilgelände der bisherigen Werksanlagen in zentraler Lage am Bahnhof der Stadt Rüsselsheim eine gemischt genutzte Immobilie (Büro, Einkaufen, Wohnen, automobile Erlebniswelt) zu errichten.“
Und „Es soll ein eigenständiges Quartier mit hoher Wohn- und Arbeitsqualität entstehen.“
Genau dieser Satz ist auch in die aktuelle Fassung übernommen worden. (S. 12 der Anlage 3 „Begründung“, bei https://rim.ekom21.de/ruesselsheim/vorlagen 350/11-16 eingeben, dann auf’s Büroklammersymbol clicken).
Und dort weiter „Zur Sicherung der innerstädtischen Wohnfunktion sollen Wohnnutzungen bis zu einem Anteil von 30% der Geschossfläche zulässig sein.“ (S. 13)
Und „Die Ansiedlung von Wohnen ist zur Belebung des Areals gewünscht, so dass dem Wohnen ein großes Gewicht bei der Betrachtung der Verträglichkeit eingeräumt wird. Die zur Innenstadt orientierten Kerngebietsanteile sollen eine wohnfreundliche Nutzungsmischung aufweisen.“ (S. 16) Und es wird festgehalten die „ … angestrebte Entwicklung eines heterogenen Einkaufs-, Wohn- und Arbeitsquartiers in dem denkmalgeschützten Areal“. (S. 16)
Und schließlich: „Die geplante Durchmischung dient dazu, einer Verödung des für die Innenstadt wichtigen Areals durch Monostrukturen entgegenzuwirken und die beabsichtigte Belebung der Innenstadt an zentraler Stelle zu ermöglichen.“ (S. 24)
Dass dieser Lyrik im Begründungstext des B-Plans zur Notwendigkeit von Wohnnutzung in den am Ende ausschlaggebenden „Textlichen Festsetzungen“ keine verbindliche Festlegung folgte ist zwar nicht logisch, entsprach aber offenbar den Interessen des Verbunds aus Einkaufszentrumsplanern und Areal-Besitzern. Dass SPD und Grüne dies nun wenigstens angehen, wenn auch unter Beibehaltung der desaströsen Abriss- und Einkaufszentrums-Pläne, ist also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Zur Äußerung von Herrn Krauss von der HKS ( http://www.main-spitze.de/lokales/ruesselsheim/aerger-um-beschluss-zum-opel-altwerk-in-ruesselsheim-jetzt-muessen-wir-von-vorne-anfangen_14049873.htm , 12.4.2014 ) er „versteht nicht, warum erst jetzt, nach monatelangen intensiven Gesprächen, der Wunsch von Rot-Grün geäußert wird. Die Arbeitsgruppen wären aus seiner Sicht das richtige Forum gewesen, um solche Fragen zu behandeln.“ ist anzumerken, dass in der seit etwa 2 Jahren immer wieder mal tagenden Arbeitsgruppe Opel-Forum aus Stadtverordneten und Verwaltung mit häufiger Teilnahme von Acrest und HKS es gemäß Auftrag aus dem Stadtverordnetenbeschluss vom 2.2.2012 nicht um die Festlegungen des Bebauungsplans sondern auschließlich um die Gestaltung des Einkaufszentrums ging. In der ab Mai 2013 tagenden Lenkungsgruppe wurde das Thema B-Plan zwar angesprochen, allerdings nur aus juristischer Sicht und das im Detail auch nur in einer Unter-AG, zu der die Stadtverordneten nicht zugelassen waren. Den Stadtverordneten wurde der B-Plan (ca. 500 Seiten) erstmals in einer nichtöffentliche Sitzung am 25. März 2014 vorgestellt, die Fraktionen erhielten je 2 Exemplare, am 28. März verschickte der OB dann eine geänderte Fassung in der eine Baugrenze zugunsten der Einkaufszentrumsplaner verschoben worden war und am 2. April gab es eine Sondersitzung des Bauausschusses zum B-Plan. Da dort aber auch das Thema Flughafen/Fluglärm behandelt wurde, war die Zeit für Klärungsfragen sehr knapp. Ein Antrag der Linken/Liste Solidarität deshalb eine weitere Sondersitzung vor der Stadtverordnetenversammlung am 10. April einzuberufen wurde nach heftiger Gegenwehr aus den Reihen der CDU auch von den SPD-Vertretern im Ausschuss abgelehnt.
Wir werden wie geplant bei unsrem BI-Treffen am 28. April, bei einem Infostand am 3. und/oder 4. Mai und einer Veranstaltung am 7. Mai über die Inhalte des B-Plan und und über Möglichkeiten von Einwendungen informieren.