Presseerklärung BI zu den Einwendungen zum B-Plan 2020
BI Pro Opel-Altwerk
Presseerklärung, Rüsselsheim, 9.6.2020
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BI Pro Opel-Altwerk: Einwendungen zum Bebauungsplan
Noch eine Woche vor Ende der ursprünglichen Auslegungsfrist des Bebauungsplans zum Opel-Altwerk meinte Baudezernent Nils Kraft, es seien nicht so viele Stellungnahmen wie erwartet im Rathaus eingegangen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den ausgelegten Dokumenten konnte aus den Reihen der BI Pro Opel-Altwerk seinem Mangelempfinden durch diverse Einwendungen abgeholfen werden.
Im Mittelpunkt steht der enorme Verkehrszuwachs, der der Innenstadt mit Lärm und Schadstoffen einen deutlichen Verlust an Aufenthalts- und Wohnqualität bescheren würde. Das Ganze kulminiert am Nadelöhr der einzigen geplanten Einfahrt zum neuen „Stadtquartier“ bei der Einmündung der Ludwigstraße in die Weisenauerstraße. Deren Einwohner*innen weisen auf die bereits bestehenden Belastungen durch Fluglärm und Straßenverkehr hin. Auch die künftigen Bewohner*innen im Altwerk würden unter den Auswirkungen der Verkehrsströme leiden.
Die konstruktiven Vorschläge der BI-Mitglieder reichen von der Verkehrsverteilung durch weitere Zufahrten von Westen und Süden über Verkehrsreduzierung durch eine Verlagerung der Gebäudenutzung von Einkaufszentrumsfunktionen zu Wohnungen bis zur Fernhaltung des massenhaften Individualverkehrs durch Park&Ride- und Park&Go-Angebote.
Dass es zwar ein Gutachten mit Prognosen zur Lärmbelastung mit dem Ergebnis einer deutlichen Überschreitung der Grenzwerte, aber keines zur Entwicklung der Luftschadstoffe gibt, ist ein klarer, dringend zu behebender, Verstoß gegen den Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Und dass der geplante dreizehn Meter breite Durchbruch die denkmalgeschützte architektonisch prägende Fassade in diesem Bereich zerstört, ist ein weiterer Einwand gegen die geplante Verkehrsführung.
In mehreren Stellungnahmen wird kritisiert, dass auf den öffentlichen Straßen und Plätzen eines Stadtviertels, wie es im Altwerk entstehen soll, privates Hausrecht gelten soll. Hier muss durch die demokratisch legitimierten kommunalen Institutionen öffentliches Recht ausgeübt werden. Ansonsten gibt die Stadt eine wichtige Einflussmöglichkeit für die zukünftige Ausgestaltung des neuen Viertels aus der Hand.
In diesem Zusammenhang kritisiert die BI auch den Versuch, nach dem Stadtverordnetenbeschluss zur Auslegung zwei zusätzliche Paragraphen, die das private Hausrecht zementieren würden, in den städtebaulichen Vertrag einzuschmuggeln.
Ein Teil der Einwendungen ist auf der Website http://www.pro-opel-altwerk.de/ der BI nachzulesen.
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Nachnutzungspotentiale ohne Abriss - 6 Jahre in der Schublade
Im Jahre 2006 beauftragten die Stadt Rüsselsheim und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen das "Büro für Industriearchäologie" (Rolf Höhmann, einer der renommiertesten Fachleute für Denkmale der Industrie und Technik) sowie "planinghaus architekten" mit der Denkmal-Bewertung des Kerns des Opel-Altwerks (Gebäudeteile A bis D und F) und seiner möglichen Neunutzung.
Die Arbeit wurde im August 2006 fertiggestellt - und dann zum Verstauben in Schubladen bzw. Dateiarchive gesteckt. Schließlich sollten die von der Opel/GM-Führung ausgesuchten Investoren nicht bei Ihren grandiosen Einkauszentrumsplanung ("Supermall") durch Alternativdiskussionen gestört werden. Nachdem die ersten Einkaufszentrumsplaner von Apellas-Bauwert mit dem Investmentfonds Redwood-Grove-Ltd (Sitz auf den Cayman Islands und 300 Milionen Investment in der Hypo Real Estate Bank) als "finanzstarkem Partner" und den angekündigten 240 Millionen Euro sanft entschwunden waren, tauchte 2011 einer der Planer als Acrest Property GmbH wieder auf und verkündete, 130 Millionen Euro Investitionssumme einsammeln zu können, forderte für das Einkaufszentrum allerdings noch großflächigere Abrisse der historischen, denkmalgeschützten Architektur. Inzwischen hatte auf Einladung des Rüsselsheimer Industriemuseums Rolf Höhmann einen Vortrag über Industriedenkmale gehalten und am Rande auch die Opel-Altwerk-Nachnutzungsstudie erwähnt. Als die Fraktion Die Linke/Liste Solidarität im Rahmen des Entscheidungsprozesses in der Stadtverordnetenversammlung über die von Acrest geforderten Abrisse die Offenlegung aller zugehörigen Dokumente forderte, erwähnte sie daher das Nachnutzungsdokument explizit. Zunächst signalisierten Oberbürgermeister, Interims-Baudezernent und die anderen Fraktionen ihre Zustimmung zu der, soweit nicht bei einzelnene Dokumenten rechtliche Hindernisse bestehen, eigentlich selbstverständlichen Offenlegung. Bis zur entscheidenden Stadtverordnetenversammlung war allerdings bei allen- außer den Antragstellern - ein plötzlicher Sinneswandel eingetreten. Die Mehrheit der Stadtverordneten verordnete sich auf dringliches Anraten von OB Burghardt und Baudezernent Schirmer eine Informations-Selbstkastration, wozu braucht man auch Informationen, wenn einem gesagt wird, wie man abzustimmen hat.
Nur die Nachnutzungsstudie, deren Existenz ja inzwischen bekannt war, wurde jeder Fraktion in einem Papierexemplar übergeben. Die Übergabe als Datei und die Veröffentlichung auf der städtischen Website, damit die Bürgerinnen und Bürger sich über die von ihnen ja finanzierte Studie informieren könnten, wurde allerdings weiterhin verweigert. So haben wir jetzt einige exemplarische Seiten der Studie eingescannt und zusammengestellt.
Die Studie stellt zwei Varianten der Nachnutzung ohne Abriss denkmalgeschützter Gebäude vor. Verblüffend sind dabei die Überschneidungen zwischen den hier vorgeschlagenen Nutzungen und den bei Treffen und Veranstaltungen unserer BI von Bürgerinnen und Bürgern ohne Kenntnis der Studie vorgeschlagenen Nutzungen.
Wegen der Größenbeschränkungen beim Upload in Ausschnitten und dreigeteilt: